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Hinweise zu Versicherungen

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Gemäß den Vorstandsdirektiven von Lions Clubs International müssen die folgenden Versicherungsanforderungen erfüllt sein:

  • Der Lions-Patenclub muss sicherstellen, dass für die Teilnehmer am Jugendaustausch ein ausreichender Versicherungsschutz besteht (Kranken-, Lebens-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung), welcher den Teilnahmezeitraum am Austauschprogramm sowie die An- und Abreise abdeckt. Nähere Auskünfte über die notwendige Versicherungshöhe können Sie beim Gastgeberclub und/oder einem Versicherungsagenten anfordern.
  • Patenclubs müssen dem Gastgeberclub vor Eintreffen der Jugendlichen einen ausreichenden Nachweis für deren Versicherungsschutz beibringen. Die entsprechenden Dokumente können durch den Beauftragten für Jugendprogramme weitergeleitet werden.
  • Darüber hinaus müssen die Eltern bzw. der Vormund des Teilnehmers (bei Minderjährigen) im Vorfeld eine Erklärung unterzeichnen, mit der Lions-Clubs, Clubmitglieder, Distrikte, Multidistrikte und Lions Clubs International von jeglicher Haftung freigestellt werden. Der Patenclub kann diese Schadloshaltungserklärung von einem Rechtsanwalt vor Ort vorbereiten lassen.
  • Der Lions-Gastgeberclub hat das Recht, die Teilnehmer dazu aufzufordern, für die Dauer des gesamten Austausches auf eigene Kosten eine Kranken-, Lebens-, Hausrat-, Haftpflichtversicherung oder sonstige nach Auffassung des Gastgeberclubs erforderliche Versicherungen abzuschließen, auch wenn der/die Jugendliche bereits im Heimatland versichert ist.
  • Gastfamilien müssen sich ebenfalls versichern. Von Lions zugelassene Gastfamilien können vom Lions-Club offiziell zu „ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen“ ernannt werden. Wenn die Namen der offiziellen Gastfamilien in die Versammlungsprotokolle des Lions-Clubs aufgenommen werden, kann es möglich sein, die Gastfamilien über den Lions-Club als „Mitversicherte“ in die allgemeine Haftpflichtversicherung aufzunehmen.

Weitere Informationen zum allgemeinen Haftpflichtversicherungsprogramm der Vereinigung finden Sie im Antrag auf Ausstellung einer Versicherungspolice.



IN ZAHLEN

10,000,000

Zehn Millionen Menschen in Äthiopien, die dem Risiko einer Trachomerkrankung ausgesetzt waren, wurde im Rahmen eines einwöchigen Programms das sehkrafterhaltende Medikament Azithromycin verabreicht. Das Programm ist ein Gemeinschaftsprojekt von Lions aus Äthiopien, LCIF, der äthiopischen Regierung, Pfizer Inc., dem Carter Center und anderen Organisationen.

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