Hinweise zu Versicherungen
Gemäß den Vorstandsdirektiven von Lions Clubs International müssen die folgenden Versicherungsanforderungen erfüllt sein:
- Der Lions-Patenclub muss sicherstellen, dass für die Teilnehmer am Jugendaustausch ein ausreichender Versicherungsschutz besteht (Kranken-, Lebens-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung), welcher den Teilnahmezeitraum am Austauschprogramm sowie die An- und Abreise abdeckt. Nähere Auskünfte über die notwendige Versicherungshöhe können Sie beim Gastgeberclub und/oder einem Versicherungsagenten anfordern.
- Patenclubs müssen dem Gastgeberclub vor Eintreffen der Jugendlichen einen ausreichenden Nachweis für deren Versicherungsschutz beibringen. Die entsprechenden Dokumente können durch den Beauftragten für Jugendprogramme weitergeleitet werden.
- Darüber hinaus müssen die Eltern bzw. der Vormund des Teilnehmers (bei Minderjährigen) im Vorfeld eine Erklärung unterzeichnen, mit der Lions-Clubs, Clubmitglieder, Distrikte, Multidistrikte und Lions Clubs International von jeglicher Haftung freigestellt werden. Der Patenclub kann diese Schadloshaltungserklärung von einem Rechtsanwalt vor Ort vorbereiten lassen.
- Der Lions-Gastgeberclub hat das Recht, die Teilnehmer dazu aufzufordern, für die Dauer des gesamten Austausches auf eigene Kosten eine Kranken-, Lebens-, Hausrat-, Haftpflichtversicherung oder sonstige nach Auffassung des Gastgeberclubs erforderliche Versicherungen abzuschließen, auch wenn der/die Jugendliche bereits im Heimatland versichert ist.
- Gastfamilien müssen sich ebenfalls versichern. Von Lions zugelassene Gastfamilien können vom Lions-Club offiziell zu „ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen“ ernannt werden. Wenn die Namen der offiziellen Gastfamilien in die Versammlungsprotokolle des Lions-Clubs aufgenommen werden, kann es möglich sein, die Gastfamilien über den Lions-Club als „Mitversicherte“ in die allgemeine Haftpflichtversicherung aufzunehmen.
Weitere Informationen zum allgemeinen Haftpflichtversicherungsprogramm der Vereinigung finden Sie im Antrag auf Ausstellung einer Versicherungspolice.