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Lions-Gastgeberclubs arbeiten eng mit den Distriktbeauftragten für Jugendprogramme zusammen. Die Lions-Gastgeberclubs sind dafür verantwortlich: 
- zusammen mit der Campleitung die Mittel für Unterkunft und Verpflegung der Campteilnehmer zu beschaffen (während des Aufenthalts bei den Gastfamilien obliegen Unterbringung und Verpflegung den Familien),
- Gastfamilien auszuwählen und Einführungsveranstaltungen anzubieten,
- Kontakte zwischen den Teilnehmern, dem Lions-Sponsorclub, der Gastfamilie und den Beauftragten für Jugendprogramme herzustellen,
- An- und Abreise zu den Veranstaltungen des Lions-Gastgeberclubs zu organisieren,
- die Einhaltung der für das internationale Jugendcamp- und Jugendaustauschprogramm der Lions geltenden Bestimmungen zu gewährleisten,
- die Einhaltung der regional geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz zu gewährleisten,
Auswahl von Gastfamilien
Der Gastgeberclub wählt geeignete Gastfamilien aus, die Mitglied der Lions sein können, dies aber nicht sein müssen. Gastfamilien gelten als geeignet, wenn sie:
- Kontakt zu Jugendlichen haben, die in etwa so alt wie der Austauschteilnehmer sind,
- über Grundkenntnisse der Sprache des Teilnehmers verfügen,
- Lions-Clubs und die Ziele des internationalen Jugendcamp- und Jugendaustauschprogramms der Lions.
- in der Lage sind, den Gast unterzubringen und zu verpflegen.
Wenn Sie Vorschläge zu Gastfamilien haben, klicken Sie hier.
Alle Gastfamilien müssen ein Antragsformular ausfüllen. Um das Antragsformular für Gastfamilien anzuzeigen und herunterzuladen, klicken Sie hier.
Die Lions-Gastgeberclubs koordinieren die Veranstaltungen für die Teilnehmer oft. Gastfamilien sind über die geplanten Veranstaltungen grundsätzlich zu informieren. Mögliche Verstaltungen sind:
- eine Willkommensfeier,
- ein Ausflug mit dem lokalen Leo-Club oder der Besuch einer Zusammenkunft der Lions,
- ein Ausflug zu Sehenswürdigkeiten, der Besuch eines Vergnügungsparks, ein Ausflug zum Meer usw.
Die für Gastfamilie und Gastgeberclub geltenden versicherungstechnischen Voraussetzungen finden Sie hier.
Lions-Gastgeberclubs und Organisation des Camps
- Der Gastgeberclub, der das Camp organisiert, muss (mit der Unterstützung der Beauftragten für Jugendprogramme) sicherstellen, dass die Antragsteller über einen ausreichenden Versicherungsschutz (Kranken-, Unfall-, Lebens-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung) verfügen (siehe Vorstandsdirektive).
- Die von den Organisatoren des Camps geplanten Veranstaltungen müssen den Zielen des Programms entsprechen, d. h.:
- eine Plattform für bereichernde Begegnungen junger Menschen aus verschiedenen Ländern bieten,
- den Austausch von Ideen, Idealen und kulturspezifischen Meinungen ermöglichen,
- der Förderung internationaler Verständigungsbereitschaft sowie dem Engagement für Weltfrieden und Verständnis der Menschen füreinander dienen
- die Achtung junger Menschen für die Standpunkte anderer fördern.
Weitere Informationen für Organisatoren von Camps finden Sie hier.
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