Gemäß den Vorstandsdirektiven von Lions Clubs International müssen die folgenden Versicherungsanforderungen erfüllt sein:Es liegt in der Verantwortung des bürgenden Lions-Clubs zu gewährleisten, dass für den/die Teilnehmer/in am Jugendaustausch eine angemessene Kranken-, Lebens-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung vorliegt, durch die alle Eventualitäten während des gesamten Austauschprogramms, einschließlich der Reisezeit, abgedeckt sind. Informationen zum Deckungsbeitrag können Sie beim Gastgeberclub und/oder einer/einem kompetenten Vertreter/in der Versicherungsgesellschaft anfordern.
Bürgenclubs müssen dem Gastgeberclub vor Eintreffen der Jugendlichen einen ausreichenden Nachweis für deren Versicherungsschutz beibringen.
Bürgenclubs müssen von jeder/jedem Teilnehmer/in und dessen/deren Eltern bzw. gesetzlichen Vormund (bei Minderjährigen) eine Freistellungserklärung einholen.
Der Versicherungsnachweis muss im Vorfeld des Austausches erbracht werden. Darüber hinaus müssen die Eltern bzw. der Vormund der/dem Teilnehmer/in eine Erklärung unterzeichnen, mit der Lions Clubs, Clubmitglieder, Distrikte, Gesamtdistrikte und Lions Clubs International von jeglicher Haftung freigestellt werden. Der Bürgenclub kann diese Entschädigungserklärung von einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt vor Ort vorbereiten lassen.
Der Lions-Gastgeberclub hat das Recht jede/n anreisende/n Teilnehmer/in dazu aufzufordern, für die Dauer des gesamten Austausches auf eigene Kosten eine Kranken-, Lebens-, Hausrat-, Haftplicht- oder sonstige, nach Auffassung des Gastgeberclubs erforderliche Versicherungen, abzuschließen, auch wenn der/die genannte Jugendliche bereits im Heimatland versichert ist.
Gastfamilien benötigen ebenfalls entsprechende Versicherungen. Von Lions zugelassene Gastfamilien können vom Lions Club offiziell zu "ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen" ernannt werden. Diese Möglichkeit ergibt sich im Rahmen der Eintragung der Namen offizieller Gastfamilien in das Tagungsprotokoll der Lions Clubs. In diesem Rahmen kann der Lions Club die Grundlage dafür schaffen, dass die Gastfamilien als "Mitversicherte" in die allgemeine Haftpflichtversicherung aufgenommen werden.
Weitere Informationen zur allgemeinen Haftpflichtversicherung der Vereinigung können Sie über die nachstehenden Links aufrufen.