Alle Mitglieder der Campausschüsse informieren sich über die allgemeine Haftpflichtversicherung der Vereinigung. Durch diese Versicherung sind alle Camps abgedeckt, die Lions gehören oder durch Lions verwaltet werden. Fällt ein Camp nicht in eine dieser Kategorien, so muss eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorliegen. Für Lions-Camps muss eine Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen oder der Nachweis erbracht werden, dass die Campteilnehmer über die Eltern und die Mitarbeiter selbst ausreichend versichert sind. Die Jugendlichen und ihre Eltern werden durch die Lions-Clubs oder Distrikts, die als Sponsoren der Campteilnehmer auftreten, aufgefordert, eine Schadloshaltungserklärung zu unterzeichnen, mit der Lions Clubs, Clubmitglieder, Distrikte, Gesamtdistrikte und Lions Clubs International von jeglicher Haftung freigestellt werden. Diese Erklärung wird von einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt aufgesetzt und dem Camp vor Anreise der Jugendlichen zugestellt.
Die zum Camp gehörigen oder durch das Camp genutzten Fahrzeuge müssen durch eine Kfz-Versicherung gedeckt sein. Gebäude und Innenausstattung des Camps müssen gegen Brandgefahr versichert sein.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Rechtsabteilung im Hauptsitz von Lions Clubs International unter legal@lionsclubs.org.