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| Rednerantrags-/Benachrichtigungsformular |
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Jeder Einzel-, Gesamt- und Unterdistrikt ist berechtigt, pro Jahr nur einen durch Lions Clubs International zugelassenen Redner einzuladen, der auf einem Einzel-, Unter- bzw. Gesamtdistriktkongress oder einer vergleichbaren distriktweiten Veranstaltung auftritt. Es muss klar erkennbar sein, dass die Veranstaltung für den gesamten Einzel-, Unter- bzw. Gesamtdistrikt repräsentativ ist. Alle Clubs müssen zur Teilnahme eingeladen werden. Wenn der internationale Präsident, der letztjährige Präsident oder ein Vizepräsident als Redner angefordert wird, muss die Veranstaltung für den gesamten Einzel-, Unter- bzw. Gesamtdistrikt repräsentativ sein. Außerdem muss der Zeitplan angemessen sein und ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, damit der Zweck des Besuchs erreicht wird.
Der Einzel-, Unter- bzw. Gesamtdistrikt hat als Gastgeber sämtliche Kosten zu tragen, die den zugelassenen Rednern vor Ort entstehen, einschließlich Unterbringung, Verpflegung und Transportkosten vor Ort. Sollte diese Verpflichtung nicht eingehalten werden, ist der entsprechende Distrikt bis zur vollständigen Begleichung seiner Schulden nicht mehr berechtigt, einen Redner zu erhalten.
Dieses Formular muss bis spätestens 60 Tage vor dem Datum der genehmigten Veranstaltung beim Travel and Administrative Services Department (Abteilung Reise- und Verwaltungsdienste) eingehen. Anderenfalls wird der Antrag nicht offiziell genehmigt, und die erstattungsfähigen Kosten für Ihren Redner werden nicht von Lions Clubs International erstattet. Diese 60-Tage-Frist kann nur in Notsituationen umgangen werden, z. B. wenn ein Ersatzredner erforderlich ist, oder wenn der zweite Vizepräsident oder ein Direktor im ersten Jahr für eine genehmigte Veranstaltung angefordert wird, die für Juli, August oder September geplant ist. |
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