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A. MISSIONSERKLÄRUNG

Unter allen Menschen größeres Verständnis für humanitäre Bedürfnisse zu fördern und diesen mit freiwilligen Hilfsdiensten, die durch Gemeindeengagement und internationale Zusammenarbeit möglich gemacht werden, zu begegnen.

B. AKTIVITÄTEN DER VEREINIGUNG

1. Die hauptsächlichste internationale Hilfsinitiative des Lionismus ist:

SightFirst: Lions verhüten und heilen Blindheit

2. Programmschwerpunkte von Lions Clubs International

a. Gemeinnützige Projekte (Einbürgerungskurse, Kultur, Aus- und Weiterbildung, Gesundheit, Öffentlichkeitsarbeit, Freizeitgestaltung und soziale Dienste)

Bau von Heimen für blinde und behinderte Menschen in Zusammenarbeit mit Habitat for Humanity

b. Diabetesaufklärung

  • Schulungen

  • Diabetes-Screenings

  • Lions Eye Health Program (LEHP)

  • Freizeitcamps für Diabetiker/innen

  • c. Umweltprojekte

    Verschiedenes (Recyclingprojekte, Projekte gegen Luftverschmutzung, Pflanzen von Bäumen und andere wichtige lokale Umweltinitiativen)

    d. Gehör- und Sprachprojekte und Projekte für gehörlose Menschen

  • Kommunikationshilfen/Gehörhilfen


  • Hörgeräterecycling (HARP - Hearing Aid Recycling Program)

  • Gehörlosenhunde

  • Hörscreenings

  • Freizeitcamps für gehörlose und hörbehinderte Menschen

  • Hilfen für gehörlose und hörbehinderte Menschen

  • e. International Relations

  • Internationales Club-Twinning

  • International Relations-Monat

  • Lions-Day mit der UNO

  • Lions Interclub Assistance-Programm

  • Sammeln und Tauschen von Briefmarken

  • Weltfriedenstag

  • f. Lions Jugendprogramme

  • Internationaler Friedensposterwettbewerb

  • Internationales Youth Exchange-Programm

  • Leo-Clubs

  • Lions internationales Youth Camps-Programm

  • Lions Partnerschaften für Kinder und Jugendliche

  • Lions-Quest

  • Lions Youth Outreach-Programm

  • Young Ambassadors of the 21st Century-Auszeichnung

  • g. Erhaltung der Sehkraft und Projektarbeit mit blinden Menschen

  • Hilfsmittel

  • Sehtests für Kinder in Entwicklungsländern

  • Aus- und Weiterbildung für blinde Menschen

  • Brillenrecycling

  • Helen Keller-Tag

  • Lions Organbanken

  • Projekte für sehbehinderte Menschen

  • Freizeitcamps für sehbehinderte Menschen

  • SightFirst

  • Special Olympics Opening Eye-Programm

  • Unterstützung für blinde und sehbehinderte Menschen

  • Sehtests

  • White Cane-Tag

  • World Sight-Tag

  • 3. Lions Clubs International unterstützt die Programmschwerpunkte der Vereinigung mit Informationen und organisatorischer Hilfe. Lions Clubs und -Distrikte können aber auch auf spezifische Bedürfnisse und Notsituationen eingehen und eigene Hilfsprojekte und -programme durchführen, die über die hier genannten hinausgehen, und für diese Zuschüsse von der Lions Clubs International Foundation (LCIF) beantragen.

    4. Die Vereinigung veröffentlicht eine Liste der Lions-Hilfsprogramme im Rahmen der sieben in Absatz B genannten Kategorien, die vom Service-Activity-Komitee geprüft und dem Vorstand zur Genehmigung vorgelegt wird. Ein Programm oder Projekt muss die folgenden Kriterien erfüllen:

    a. Ist beispielhaft für das Motto "WE SERVE" und international relevant für Lions.

    b. Stellt dringend benötigte Hilfen in humanitären Notsituationen oder in der direkten Umgebung zur Verfügung.

    c. Zeigt messbare Erfolge bei den Personen, denen mit dem Programm/Projekt geholfen werden soll.

    d. Lions Clubmitglieder können praktisch mitarbeiten.

    e. Lions nehmen an dem Projekt/Programm in leitenden Positionen teil.

    f. Steigert den Bekannheitsgrad der Ziele der Lions.

    g. Ist nicht nur kurzfristig umsetzbar."

    C. SEHKRAFTERHALTUNG UND BLINDENFÜRSORGE

    Diese Großaktivität sucht blinden und sehbehinderten Menschen durch spezielle Programme und Unterstützung Hilfe zu bringen und unter dem Banner der Lions-SightFirst-Initiative die Eliminierung verhütbarer und heilbarer Blindheit herbeizuführen.
    Die unten aufgeführten Programme ergänzen die unter der SightFirst-Initiative behandelten Hauptursachen für verhütbare und heilbare Blindheit wie Katarakt, Trachom, Flussblindheit, Glaukom und diabetische Retinopathie.


    1. Das Augenbankenprogramm von Lions Clubs International

    a. Programmbeschreibung:

    Das Augenbank Programm von Lions Clubs International wurde im März 1984 als offizielles Programm der Vereinigung angenommen.

    b. Reichweite:

    (1) Der internationale Vorstand von Lions Clubs International soll allgemeine Richtlinien aufstellen, die von Zeit zu Zeit zu revidieren sind.

    (2) Alle Aktivitäten, Projekte und Programme der Lions Augenbanken sollen im Einklang mit den gelegentlich revidierten Richtlinien des internationalen Vorstands durchgeführt werden, der die alleinige Befugnis hat, die Richtlinien für Lions Augenbanken zu revidieren.

    (3) Jede Lions Augenbank soll Zusatzbestimmungen und Ergänzungen annehmen, die mit den von Lions Clubs International aufgestellten Richtlinien im Einklang stehen. Diese Zusatzbestimmungen und Ergänzungen sind vom internationalen Vorstand zu genehmigen.

    c. Programmziele

    (1) Die Identität in der Öffentlichkeit und den Ruf des Lions Augenbanken-Programms weltweit zu heben; Lions Augenbanken weltweit zu fördern, zu verbessern und zu erweitern, damit hochwertiges Augengewebe für Transplantation, Forschung und andere medizinische Versuche zur Verfügung gestellt werden kann.

    (2) In Zusammenarbeit mit bestehenden Lions Augenbanken ein internationales Netzwerk zu entwickeln, das den Lions Beitrag zum Augenbankenprogramm in ein öffentliches Licht rückt.

    (3) Benutzung des Lions Namens und Emblems zu schützen und zu erweitern.

    (4) Die Rolle und Dienste der Lions Augenbanken an die Öffentlichkeit zu bringen.

    (5) Eine zentrale Informationsquelle einzurichten.

    (6) Bei der Einrichtung neuer weltweiter Augenbanken zu helfen. Ansuchen um Hilfe können an bereits bestehende Lions Augenbanken, die ihre Hilfe angeboten haben, gerichtet werden.

    d. Name und/oder Emblem:

    (1) Das Programm soll die Bezeichnung "Das Augenbanken Programm von Lions Clubs International" tragen, und alle Augenbanken im Rahmen dieses Programms sollen als Lions Augenbanken bezeichnet werden.

    (2) Der Lions Name und/oder das Emblem sind registrierte Warenzeichen der Vereinigung und Eigentum von Lions Clubs International. Alle Eigentumsrechte wie auch Obligationen für Schutz und Erhaltung liegen bei Lions Clubs International.

    (3) Der Zusatz "Lion" soll bei allen sich auf eine Lions Augenbank beziehenden Bezeichnungen geführt werden. Außerdem sollen der Lions Name und/oder das Emblem in den Geschäftsräumen, auf Briefpapier und allen Veröffentlichungen der Lions Augenbanken angebracht oder gedruckt werden.

    (4) Repräsentanten von Lions Clubs International können die Lions-Augenbanken hin und wieder besuchen, um sich davon zu überzeugen, dass der Lions-Name und das Lions-Emblem gebührlich angebracht bzw. verwendet werden.

    e. Kontrolle:

    (1) Die Mehrheit des Vorstands jeder Lions Augenbank soll aus vollberechtigten Mitgliedern eines bei der internationalen Vereinigung vollberechtigten Lions Clubs bestehen.

    (2) Alle Augenbanken und alles Augenbanken Personal sind an die ärztlichen und pädagogischen Maßstäbe ihrer staatlichen Ärzteschaft gebunden.

    (3) Jede Lions Augenbank soll alljährlich vor dem 15. September einen schriftlichen Bericht über ihre Arbeit und Aktivitäten sowie eine Liste mit den Namen des Augenbanken Vorstands und eine Kopie der gegenwärtigen Satzung und Zusatzbestimmungen an Lions Clubs International schicken. Wiederholte Unterlassung führt zum Entzug der Liens, den Namen und das Emblem der Vereinigung zu verwenden.

    f. Patenschaft:

    (1) Eine Lions-Augenbank soll von einem Lions Club, einem Distrikt oder Gesamtdistrikt gesponsert werden und darf den Lions Namen und/oder das Emblem solange verwenden, wie sie ihre Tätigkeit im Einvernehmen mit den für dieses Programm aufgestellten Richtlinien ausübt.

    (2) Eine Lions-Augenbank soll von Lions Clubs International anerkannt werden und ist berechtigt, den Namen und/oder das Emblem zu benutzen, solange sie ihre Tätigkeit im Einvernehmen mit den für dieses Programm aufgestellten Richtlinien ausübt und die Voraussetzungen für die Verwendung des Lions Namen und Emblems erfüllt.

    (3) Die Zahl der Lions Clubs, Distrikte oder Gesamtdistrikte, die eine einzelne Augenbank fördern können, soll unbegrenzt sein.

    (4) In Gebieten, in denen es keine Lions Augenbank gibt, werden Lions aufgefordert, Lions-Augenbanken in anderen Gebieten zu unterstützen.

    (5) Unterstützung einer Lions Augenbank durch Lions Clubs oder Clubmitglieder soll einzig und allein auf freiwilliger Basis erfolgen.

    g. Betriebsablauf:

    Lions Augenbanken sollen ein gutes Arbeitsverhältnis mit geeigneten medizinischen Einrichtungen anstreben.

    h. Versicherungsschutz:

    Jede Lions Augenbank muss versichert sein, inklusive, aber nicht begrenzt auf allgemeine Haftpflicht , Eigentumsschaden , Arbeitsunfall und ärztliche Fahrlosigkeits Versicherungen, die für ihre Tätigkeit unerlässlich sind. Diese Versicherungen sollen zusätzlich zu der von der Vereinigung gewährten Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

    i. Anerkennung und öffentliche Beziehungen:

    (1) Lions Augenbanken werden aufgefordert, Lions Clubs International Informationen mit Nachrichtenwert für die Förderung des Programms sowie für interne Austauschmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

    (2) Lions Augenbanken werden ersucht, Informationen an Lions Clubs International und andere Augenbanken weiterzugeben, wenn solche Informationen der Förderung der Programmziele dienen.

    2. Vitamin-A-Mangel: Lions Clubs und Distrikte werden aufgefordert, mit internationalen Gesundheitsorganisationen, die Programme zur Herabsetzung der durch Xerophthalmie (Vitamin A-Mangel) verursachten Blindheitsfälle durchführen, zusammenzuarbeiten.

    3. Das Brillenrecycling-Programm von Lions Clubs International

    a. Programmbeschreibung:

    Das Brillenrecycling-Programm von Lions Clubs International soll ausschließlich nach den vom internationalen Vorstand von Lions Clubs International niedergelegten und gelegentlich revidierten Richtlinien durchgeführt werden.

    b. Programmziele:

    (1) Ein internationales Brillenrecycling-Programm einzurichten, das der Förderung von Vermessung, Katalogisierung und Verteilung gespendeter Altbrillen dient.

    (2) Mit Hilfe der Infrastruktur und anderer Möglichkeiten der Vereinigung durch Bereitstellung sortierter und wiederverwendbarer Brillen in Ländern mit größtem Mangel Sehkraft zu retten.

    (3) In Lions Brillenrecycling-Zentren genaue Unterlagen über vermessene und verteilte Brillen zu führen.

    (4) Gute Kommunikation zwischen allen Recycling-Zentren aufrechtzuerhalten.

    (5) Dafür zu sorgen, dass der Name "Lions" eng mit dem Brillenrecycling-Programm verknüpft ist.

    (6) Sich für die weltweite Ausdehnung des Lions Brillenrecycling-Programms einzusetzen.

    c. Name und Emblem

    (1) Die offizielle Programmbezeichnung ist "Brillenrecycling-Programm von Lions Clubs International", und alle von Lions gesponserten Zentren sollen unter diesem Namen geführt werden.

    (2) Der Lions Name und das Lions Emblem sind gesetzlich geschützte Warenzeichen der Vereinigung und sind alleiniges Eigentum von Lions Clubs International. Alle Eigentums-rechte auf den Namen und das Emblem sowie alle Verpflichtungen hinsichtlich Schutz und Erhaltung dieser Insignien entfallen ausschließlich auf Lions Clubs International.

    (3) Die Bezeichnung "Lions" muss bei Erwähnung eines Lions Brillenrecycling-Zentrums hinzugefügt werden. Außerdem sollen der Lions Name und das Lions Emblem nach Möglichkeit auf jedem Gelände, allem offiziellen Briefpapier, der Brillenverpackung, Veröffentlichungen und auf allem Werbematerial für Lions Brillenrecycling-Zentren angebracht gestellt werden.

    d. Kontrolle und Betriebsführung

    (1) Die Lions Brillenrecycling-Zentren müssen Lions Clubs International regelmäßig melden (a) wie viele Brillen wurden gesammelt?; (b) wie viele Brillen wurden verteilt?; (c) wie vielen Menschen wurde im Rahmen eines Einsatzes geholfen?; (d) wie viele Menschen haben eine Brille erhalten?

    (2) Die Brillenverteilung erfolgt unter strenger Befolgung lokaler bzw. staatlicher Gesundheitsbestimmungen.

    (3) Lions Projekte erhalten bei der Versorgung mit Brillen Vorrang.

    (4) Brillen dürfen nur unter der Voraussetzung an andere Hilfsorganisationen weitergegeben werden, dass sie von ihnen unentgeltlich verteilt werden und dass die Organisation innerhalb zwei (2) Wochen nach Beendigung des Hilfseinsatzes dem Zenter, von dem die Brillen bereitgestellt wurden, die folgenden Angaben übermitteln: (a) wie vielen Menschen wurde während des Einsatzes geholfen; (b) wie viele Menschen haben eine Brille erhallten?"

    e. Patenschaften

    (1) Lions Clubs, Distrikte und Gesamtdistrikte können allein oder gemeinsam Patenschaften für Lions Brillenrecycling-Zentren übernehmen.

    (2) In Gegenden, in denen es noch kein Lions Brillenrecycling-Zentrum gibt, sollten Lions ihre Unterstützung anderswo gelegenen Zentren anbieten.

    f. Versicherungsschutz

    Jedes Lions Brillenrecycling-Zentrum muss den für seinen Betrieb notwendigen Versicherungsschutz abschließen. Diese Versicherung soll zusätzlich zu der von der Vereinigung gewährten Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

    g. Werbung und Öffentlichkeitsbewusstsein

    (1) Lions Clubs International übernimmt die Förderung des Konzepts und den Ausbau des Brillenrecycling-Programms.

    (2) Die Lions Brillenrecycling-Zentren sollen darum bemüht sein, die Öffentlichkeit auf die Recyclingprogramme der Lions aufmerksam zu machen. Informationen von allgemeinem Interesse sollten als Werbematerial an Lions Clubs International gesandt werden.

    (3) Die Lions Recycling-Zentren sollten Informationen mit Lions teilen, die am Brillenrecycling-Programm beteiligt sind.

    (4) Weltsehkrafttag

    Alljährlich soll am zweiten Donnerstag im Oktober ein weltweiter Tag der Sehkrafterhaltung abgehalten werden, um auf die sehkraftrettenden Programme der Vereinigung aufmerksam zu machen. Alle Clubs erhalten Vorschläge für diesen Tag und werden aufgefordert, sich zu beteiligen.

    E. AUSZEICHNUNG FÜR BESONDEREN EINSATZ (SEHKRAFTERHALTUNG UND BLINDENFÜRSORGE)

    Jedes Jahr wird den District Governors eine angemessene Anzahl an Auszeichnungen zur Verfügung gestellt, die sie demjenigen Lions Club in ihren Distrikten verleihen können, der sich während des Jahres am meisten um Sehkrafterhaltung und Blindenfürsorge verdient gemacht hat.


     

     
     
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