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Empfohlene Vorgehensweise bei medizinischen Fällen, die an medizinische Einrichtungen überwiesen werden
 
Lions-Clubs, Distrikts und/oder District Governors verweisen Patienten zur kostenlosen medizinischen Versorgung an medizinische Einrichtungen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Es darf keine Person als Kandidat für dieses Programm vorgeschlagen werden, die eine vergleichbare medizinische Versorgung innerhalb des eigenen Landes oder geografischen Gebiets erhalten kann.

Vor der Genehmigung müssen folgende Informationen vom Partner oder der Familie des vorgeschlagenen Patienten schriftlich beim unterstützenden Club oder Distrikt und der in Frage kommenden medizinischen Einrichtung eingereicht werden:

  • Name des Patienten, die vollständige Adresse und Telefonnummer sowie eine schriftliche Erlaubnis, falls der Patient minderjährig ist.
  • Name, Adresse und Telefonnummer der Person, Gruppe oder Organisation, die die Krankenhauskosten für den vorgeschlagenen Patienten sowie Unterkunft und Verpflegung für etwaige Verwandte oder andere Begleitpersonen und alle anderen anfallenden Kosten für den Patienten, die Verwandten oder Begleitpersonen übernimmt.
  • Name, Adresse und Telefonnummer der Person, Gruppe oder Organisation, die die Transportkosten für die Hin- und Rückfahrt des Patienten, der Verwandten und/oder Begleitpersonen zum Krankenhaus übernimmt.
  • Informationen zum Krankheitsverlauf des Patienten vom überweisenden Arzt.

Personen dürfen nur dann zu einer medizinischen Einrichtung reisen, wenn sie vorher offiziell von dieser Einrichtung als Patient angenommen wurden.

Personen werden nur dann als Patienten angenommen, wenn die Bezahlung der Krankenhaus- und Begleitkosten eindeutig geklärt ist. Der jeweilige Lions-Club oder Distrikt muss über alle angenommenen Patienten informiert werden.

Die Operation an sich darf keine Kosten verursachen, d. h., sie wird von den entsprechenden Chirurgen kostenlos ausgeführt.

Alle Krankenhauskosten müssen im Voraus vor der Operation bezahlt werden, es sei denn, dass anderweitige schriftliche Vereinbarungen zwischen dem unterstützenden Lions-Club oder Distrikt und der betroffenen medizinischen Einrichtung getroffen wurden.

Weder Lions Clubs International noch seine Amtsträger/innen, Bevollmächtigten oder Mitarbeiter/innen noch Lions oder andere Personen, die keine finanzielle Verantwortung übernommen haben, dürfen für Kosten, die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der zur Verfügung gestellten medizinischen Behandlung stehen, zur Verantwortung gezogen werden.

Weder Lions Clubs International noch seine Amtsträger/innen, Bevollmächtigten oder Mitarbeiter/innen noch ein Lion oder eine Einzelperson, die im Namen des Lionismus handelt, dürfen haftbar gemacht werden, falls sich aus der erfolgten medizinischen Behandlung ein Kunstfehler ergibt oder ein anderer Klagegrund bzw. Anspruch daraus resultiert.

Die medizinische Einrichtung und das dazugehörige medizinische Personal sind nicht verpflichtet, Personen als Patienten anzunehmen, deren Krankengeschichte der im Rahmen dieses Programms angebotenen Behandlung abträglich ist.

Von den Lions in der näheren Umgebung darf nicht erwartet werden, automatisch Unterkunft und finanzielle Hilfe zur Verfügung zu stellen, sofern sie nicht vor der Annahme eines Patienten durch die betreffende medizinischen Einrichtung ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben.

Der Patient und die begleitenden Familienmitglieder müssen Tickets für die Hin- und Rückfahrt erwerben. Diese Tickets können unbefristet sein. Ein entsprechender Kaufbeleg muss jedoch vor der Bestätigung eines Operationstermins vorliegen.

Im Fall des Ablebens des Patienten liegt der Verbleib des Leichnams in der Verantwortung der Familie des Patienten.

Die kooperierende medizinische Einrichtung willigt ein, die Krankenhauskosten auf einen bestimmten Betrag pro Kalenderjahr zu begrenzen, sofern das Krankenhaus nicht sogar bereit ist, die gesamten Kosten zu erlassen. Wenn die Kosten den festgelegten Betrag überschreiten, müssen der Patient und die Partei, die die Krankenhauskosten übernimmt, darüber vor einer möglichen Annahme informiert werden.


 

 
 
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