CLUBBESUCH MIT AN-/ABREISE VON ÜBER 600 MEILEN (966 km)
ZWECK: Sondergenehmigung für den Jahresbesuch eines Clubs, bei dem eine Entfernung von über Meilen (966 km) zurückgelegt wird oder für das Chartern eines Flugzeugs gemäß Audit-Regel 3 (a.3).
MUSS VOM INTERNATIONAL PRESIDENT GENEHMIGT WERDEN
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